Designschutz
Ein Design ist ebenfalls ein nichttechnisches Schutzrecht. Mit einem Design kann die besondere ästhetische Ausgestaltung einer Software am Display (Bildschirm oder Smartphone-Display) geschützt werden. Das Design wurde bislang in Deutschland "Geschmacksmuster" genannt. Diese Begriff konnte sich nicht durchsetzen, weswegen heute der Begriff "Design" für ästhetische Ausgestaltungen verwendet wird.
Ein Designschutz kann leicht umgangen werden. Wird die Ästhetik markant geändert, greift kein Designschutz mehr. Ein Designschutz kann daher allenfalls flankierenden Schutz gewähren.
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