Gründung als Start-Up
Es ist oft schwierig, genau zu bestimmen, wann ein Unternehmen begonnen hat. Oft ist es so, dass eine Geschäftstätigkeit bereits vor einer Eintragung in das Handelsreister begonnen hat. das ist vertsändlich, man möchte sofort beginnen. Es ist auch sinnvoll, möglichst früh, Marktkenntnisse zu erwerben.
Die Motive für die Gründung eines Unternehmens können vielfältig sein. Es kann die Erkenntnis sein, dass dem Markt ein bestimmtes Produkt oder Dienstleistung bislang nicht angeboten wird, wonach der Markt aber verlangt. Die ursprünglichen Motive der Unternehmensgründung können auch darin liegen, dass der Gründer persönliche Interessen verfolgt, wie beispielsweise ein höheres Einkommen oder Unabhängigkeit von Hierarchien eines Konzerns, in die er zuvor eventuell eingebunden war. Der Anlass kann aber auch Arbeitslosigkeit oder die Zusage für eine staatliche Förderung sein.
Unabhängig von dem Weg zum Start des eigenen Unternehmens sollten am Beginn der Geschäftstätigkeit verschiedene rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen bedacht werden: welche relevanten steuerlichen Vorschriften bestehen? Wie kann das benötigte Kapital beschafft werden? Welchen Materialeinsatz habe ich und verfüge ich über das Material? Welches Personal benötige ich? Welche Vertriebswege stehen mir offen und welche muss ich noch aufbauen?
Auf einen Unternehmensgründer kommt eine Vielzahl an administrativen Tätigkeiten zu. Ein Unternehmensgründer muss an folgenden Stellen und Behörden sein Unternehmen anmelden: bei der Ortsbehörde wegen der Gewerbsteuer, beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten, bei der Industrie- und Handelskammer wegen der Pflichtmitgliedschaft, bei der Agentur für Arbeit wegen der Betriebsnummer und der Sozialversicherung, bei der Post wegen der Anschrift, dem Postfach und dem Telefon, bei den Krankenkassen wegen der Mitarbeiter, bei der Berufsgenossenschaft wegen der Unfallversicherung und beim Gewerbeaufsichtsmat wegen der Arbeitsschutzüberwachung.
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