Spannungsverhältnis: Informatik versus Patentrecht
Die Informatik stellt für das Patentrecht eine Herausforderung dar. Das kann allein an der Vielzahl an Entscheidungen erkannt werden, die erforderlich waren, um etwas Klarheit für dieses schwierige Verhältnis zu schaffen. Es fällt auch nicht schwer Geschäftsmethoden und Denkschemata mit computerimplementierten Erfindungen gleichzusetzen. Dennoch wäre das sachlich falsch. Immerhin wird man es bei computerimplementierten Erfindungen stets mit einer Mischung von technischen und nichttechnischen Merkmalen zu tun haben. Die Informatik ist daher für das Patentrecht ein denkbar schwieriges Feld. Auch aus diesem Grund wurde immer wieder wieder die Forderung laut, grundsätzlich auf Softwarepatente zu verzichten. Eine vermeintlich einfache Antwort auf eine schwierige Situation. Andererseits würde man damit einen großten Teil des technologischen Fortschritts aus dem Patentrecht ausschließen. Zudem würden viele Erfinder vom Patentrecht alleingelassen werden, die aktuell einen Anspruch auf ein Patent haben. Schlussendlich würde man auf die Innovationsförderung des Patentrechts für eine Wissenschaft verzichten, die für viele weitere wissenschaftliche Disziplinen zu einer Schrittmachertechnologie geworden ist.
Vielleicht kann das Softwarepatent als battlefield des Patentrechts bezeichnet werden. Zumindest wird anhand der Informatik überdeutlich, dass der Verzicht des Gesetzgebers auf eine Legaldefinition des Begriffs "Erfindung" sehr richtig war. Das Patentrecht muss sich an die technologischen Entwicklungen anpassen können, zumindest über die Anpassung der Begrifflichkeit Erfindung, will es nicht Gefahr laufen, in zunehmendem Maße nicht mehr auf Technologien anwendbar zu sein. Die Informatik ist der Lackmus-Test, ob das Patentrecht auch zukünftig eine bedeutsame Rolle im Wirtschaftsleben einnehmen kann, oder es zu einer exotischen Kunst verkommt.
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