Teilkostenrechnung
Für eine Teilksotenrechnung müssen die Kosten in ihren variablen und fixen Anteil zergliedert werden. Die Teilkostenrechnung betrachtet ausschließlich die variablen Kosten, denn in der kurzen Frist können fixe Kosten nicht verändert werden. Es besteht hier eine gewisse Remanenz. In der langen Frist können auch fixe Kosten verändert werden, beispielsweise können Mitarbeiter gekündigt werden und die Löhne fallen nach einer Kündigungsfrist von mehreren Monaten weg. Ein weiteres Beispiel sind angemietete Immobilien, deren Mietzins nicht kurzfristig abgebaut werden kann, die aber nach einer Kündigungsfrist wegfallen kann.
Es ist daher sinnvoll, für kurzfristige Entscheidungen eine Teilkostenrechnung vorzunehmen und für langfristige Entscheidungen eine Vollkostenrechnung zu berücksichtigen.
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