Weitere technische Wirkung
Die Entscheidung T1173/97 bestätigte, dass ein Anspruch "Computerprogammprodukt" grundsätzlich zulässig ist. Allerdings muss das Computerprogrammprodukt oder ein Anspruch Computerprogramm neben dem Effekt, dass durch die Software ein Stromfluss durch den Computer entsteht, einen weiteren technischen Effekt erzeugen. Bleibt es beim Stromfluss durch die Platinen des Computers und kann kein weiterer Effekt erkannt werden, de sich reproduzierbar und beabsichtigt durch das Computerprogramm ergibt, liegt eine Software als solche vor und das Technizitätskriterium ist nicht erfüllt. Eine derartige Suche nach einem "weiteren technischen Effekt" ist nur bei den Anspruchskategorien "Computerprogramm" und "Computerprogrammprodukt" vorzunehmen.
Eine Untersuchung nach einem weiteren technischen Produkt ist beispielsweise bei einem computerlesbaren Datenträger überflüssig, da der Datenträger selbst bereits als technisches Produkt das Technizitätserfordernis erfüllt.
Um das Technizitätserfordernis für ein Computerprogramm oder ein Computerprogrammprodukt zu erfüllen, muss der weitere technische Effekt nicht neu oder erfinderisch sein.
T1173/97 (IBM)
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