Zusatzkosten
Zusatzkosten sind kalkulatorische Kosten, denen in der externen Buchhaltung keine Aufwendungen gegenüberstehen. Bei Zusatzkosten kann es sich nur um Posten handeln, die nicht dauerhaft kein Äquivalent in der Buchhaltung haben kann. Ein Beispiel für zusatzkosten liegt vor, falls ein Unternehmer in seiner eigenen Wohnung seine Unternehmung unterbringt und dabei (zunächst) seinem Unternehmen keine Rechnung dafür stellt. Ein weiteres Beispiel ist der Unternehmer, der (zunächst) umsonst für sein Unternehmen arbeitet. Zusatzkosten treten daher vorzugsweise in der Anfangsphase eines Unternehmens auf und sind von vorübergehendem Charakter, da das Unternehmen (hoffentlich) ab einer gewissen Größe rentabel arbeitet. In Ausnahmefällen können zusatzkosten ein Dauerzustand werden, wenn beispielsweise der Eigentümer-Unternehmer kein Gehalt benötigt, sondern er aus Interesse für das Unternehmen tätig ist.
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