§31 Lizenz
Ein Inhaber eines Designs kann ein ausschließliches oder nicht-ausschließliche Lizenzen erteilen. Eine Lizenz kann bestimmt werden bezüglich der Dauer der Lizenz, der Form der Nutzung des eingetragenen Designs, der Auswahl der Erzeugnisse, für die die Lizenz erteilt worden ist, des Gebiets, für das die Lizenz erteilt ist und der Qualität der vom Lizenznehmer hergestellten Erzeugnisse.
§31 Designgesetz
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