§40 Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
Die Rechte aus einem Design können nicht geltend gemacht werden, wenn das Design im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken verwendet wird oder wenn das Design zu Versuchszwecken eingesetzt wird. Außerdem kann das Design für Lehrveranstaltungen genutzt werden, soweit dies nicht über Gebühr stattfindet. Designs, die auf Schiffen oder Flugzeugen genutzt werden, können genutzt werden, wenn das Schiff oder das Flugzeug nur vorübergehend im Inland ist. Außerdem ist die Einfuhr von Ersatzteilen und Zubehör für dieses Schiff oder das Flugzeug, auch wenn der Schutzumfang des Designs berührt ist, zulässig.
§40 Designgesetz
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