§56 Einziehung, Widerspruch
Der Beschlagnahme durch die Zollbehörde kann widersprochen werden. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Erzeugnisse an. Erfolgt ein Widerspruch, wird der Inhaber des Designs davon in Kenntnis gesetzt. Außerdem wird er aufgefordert zu erklären, on er seinen Antrag auf Beschlagnahme zurücknimmt. Falls der Antrag zurückgenommen wird, wird die Beschlagnahme aufgehoben.
§56 Designgesetz
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