§10 Gebrauchsmusterstelle
Alle Anträge bezüglich Gebrauchsmusterangelegenheiten werden von einer Gebrauchsmusterstelle im Patentamt bearbeitet, die von einem rechtskundigen Mitglied des Patentamts geleitet wird. Eine Ausnahme sind Anträge auf Löschung. Diese werden von der Gebrauchsmusterlöschungsabteilung des Patentamts behandelt.
§10 Gebrauchsmustergesetz
Zurück