§16 Prüfung der Anmeldung
Das Patentamt prüft, ob die Anmeldegebühr bezahlt wurde und ob die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Anmeldetags vorliegen. Wird bei einer Sammelanmeldung die Gebühren nicht ausreichend bezahlt und teilt der Anmelder nicht mit, welche Designs durch die Gebührenzahlung abgedeckt sein sollen, bestimmt das Patentamt, welche Designs als bezahlt gelten. Die übrigen Designs gelten als zurückgenommen. Bei Mängeln, die eine Anerkennung eines Anmeldetags nicht ermöglichen, fordert das Patentamt den Anmelder auf, diese zu beheben. Sobald die Mängel behoben wurden, gilt dieser Tag als Anmeldetag. Andernfalls weist das Patentamt die Anmeldung durch Beschluss zurück.
§16 Designgesetz
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