§ 16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
Wird eine Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk derart dargestellt, dass der Eindruck erweckt, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung handelt, der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes einen Hinweis zur Klarstellung verlangen. Ist das Werk bereits veröffentlicht, so muss der Hinweis in der nächsten Auflage aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend für eine elektronischen Datenbank, die ein Nachschlagewerk enthält.
§§ 14 - 19 MarkenG: Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
§§ 3 - 31 MarkenG: Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
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