§1a Biotechnologische Erfindungen
Der menschliche Körper im Ganzen, auch in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich der Keimzellen, ist nicht patentfähig. Allerdings ist ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf technische Weise hergestelltes Bestandteil des menschlichen Körpers dem Patentgesetz zugänglich. Die Sequenz oder Teilsequenz eines Gens des menschlichen Körpers ist patentfähig. Allerdings muss in einem entsprechenden Patentanspruch die besondere Verwendung enthalten sein.
§1a Patentgesetz »
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