§26 Patentamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine Bundesoberbehörde des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das DPMA hat seinen Sitz in München. Das Patentamt hat einen Präsidenten und weitere Mitglieder. Diese Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt (rechtskundige Mitglieder) oder technisch vorgebildet sein (technische Mitglieder). Die Mitglieder werden auf Lebenszeit berufen. Ein technisches Mitglied hat im Inland an einer Universität oder einer technischen Hochschule eine Abschlußprüfung bestanden. Abschlußprüfungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union werden anerkannt.
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