§29 Gutachten des Patentamts
Auf Ersuchen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften erstellt das Patentamt über Fragen, die Patente betreffen, Gutachten. Dies erfolgt nur, falls in einem entsprechenden Verfahren voneinander abweichende Gutachten vorliegen. Ansonsten erstellt das Patentamt außerhalb seines gesetzlichen Geschäftskreises keine Beschlüsse oder Gutachten.
§29 Patentgesetz »
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