§7 Recherche
Es ist nicht obligatorisch, dass ein Gebrauchsmuster sachlich, also auf Neuheit und erfinderischen Schritt, geprüft wird. Ein Gebrauchsmuster ist daher ein ungeprüftes Schutzrecht. Allerdings kann ein Antrag gestellt werden, dass eine Prüfung des Patentamts erfolgt. Anhand des Rechercheergebnisses kann dann die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters bewertet werden.
§7 Gebrauchsmustergesetz
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