§70 Entscheidungen des Patentgerichts
Die Beschlussfassung der Senate erfolgt nach Beratung und Abstimmung. Die Beratung und Abstimmung der Senate erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende des Senats kann die zur Ausbildung beschäftigten Personen zu den Beratungen zulassen. Die Senate entscheiden nach Stimmenmehrheit. Besteht Stimmengleichheit, so entscheidet der Vorsitzende. Bei der Abstimmung gilt eine Reihenfolge. Zunächst stimmt der Jüngere, dann der Ältere. Am Ende gibt der Vorsitzende seine Stimme ab.
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