Artikel 10
Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel
Wird eine Unionsmarke auf Verpackungen, Etiketten, Anhänger, Sicherheits- oder Echtheitshinweise oder -nachweise oder andere Kennzeichnungsmittel angebracht und werden hierdurch Rechte aus der Unionsmarke verletzt, so kann der Inhaber dies verbieten.
Verordnung
Zurück