Artikel 13 Streitsachen zwischen der Organisation und den Bediensteten des Europäischen Patentamts
Die Mitarbeiter des EPA oder deren Rechtsnachfolger können das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation nach dessen Satzung anzurufen. Eine Beschwerde ist nur zulässig, falls alle Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft sind, die das Statut der Beamten vorsieht.
Artikel 13 EPÜ
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