Artikel 21
Übertragung einer Agentenmarke
Wurde eine Unionsmarke für einen Agenten oder Vertreter des Inhabers ohne die Zustimmung des Inhabers eingetragen, so kann der Inhaber die Übertragung der Unionsmarke verlangen. Kann der Agent oder Vertreter seine Handlungsweise rechtfertigen, besteht dieser Anspruch nicht.
Verordnung
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