Artikel 24
Insolvenzverfahren
Eine Unionsmarke kann von einem Insolvenzverfahren erfasst werden. Allerdings nur dann, wenn das Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Inhaber der Unionsmarke den Mittelpunkt seiner Interessen hat. Auf Antrag der zuständigen nationalen Stelle wird dies in das Register eingetragen.
Verordnung
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