Artikel 35
Inanspruchnahme der Priorität
Eine Inanspruchnahme einer Priorität ist zusammen mit der Anmeldung einer Unionsmarke zu beantragen. Es ist das Datum, die Nummer und das Land der früheren Anmeldung anzugeben. Die Unterlagen zur Priorität sind innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag der Unionsmarke einzureichen.
Verordnung
Zurück