Artikel 4a Konferenz der Minister der Vertragsstaaten
Die zuständigen Minister der Vertragsstaaten treffen sich mindestens alle fünf Jahre, um über die Organisation und das europäische Patentsystem zu beraten.
Siehe hierzu:
Artikel 4
Eingefügt durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
Artikel 4a EPÜ
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