Artikel 54
Änderung
Die Unionsmarke darf während der Dauer der Eintragung nicht geändert werden. Eine Änderung des Namens und der Adresse des Inhabers ist zulässig, sofern dadurch die Unionsmarke in ihrem wesentlichen Inhalt nicht beeinträchtigt wird. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag gilt nur als gestellt, wenn eine Gebühr entrichtet wurde. Die Änderung kann durch Dritte angefochten, wenn deren Rechte hierdurch beeinträchtigt wurden. Die Anfechtung kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung erfolgen.
Verordnung
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