Artikel 7 Zeichnungen
Ist für das Verständnis der Erfindung eine oder mehrere Zeichnungen erforderlich, sind diese der Anmeldung beizufügen. Andernfalls kann der Anmelder Zeichnungen beifügen und/oder das Bestimmungsamt kann verlangen, dass Zeichnungen innerhalb einer Frist nachgereicht werden.
Artikel 7 PCT
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