Artikel 71 Übertragung und Bestellung von Rechten
Die europäische Patentanmeldung stellt einen Gegenstand von rechten dar. Sie kann für einen, mehrere oder alle benannten Vertragsstaaten übertragen werden.
Regeln 22, 23 und 85
Regel 22
Regel 23
Regel 85
Artikel 71 EPÜ
Zurück