Das deutsche Patent
Mit einem deutschen Patent können Sie Ihre technische Idee innerhalb der Grenzen Deutschlands schützen lassen. Die maximale Schutzdauer beträgt zwanzig Jahre und muss ab dem dritten Jahr für jedes Jahr durch Zahlung einer Jahresgebühr verlängert werden. Das Patent ist keine Erlaubnisberechtigung, sondern ein Verbietungsschutz. Wird Ihnen ein Patent erteilt, bedeutet das nicht, dass Sie berechtigt sind, die patentierte Erfindung zu benutzen. Tatsächlich kann es vorkommen, dass es ältere Rechte gibt, die Ihnen die Verwendung verbieten können. Allerdings können Sie mit einem Patent Jedem die Benutzung der Erfindung verbieten. Dies gilt für jede Art der Benutzung, also für das Anbieten, das Herstellen, das Vertreiben, das Importieren und das Exportieren. Selbst ein Besitz ist untersagt. Dieses weitgehende Verbietungsrecht greift aber nur bei gewerblicher Nutzung. Einen privaten Gebrauch kann ein Patent nicht verhindern.
Hier finden Sie das deutsche Patentgesetz in Schaubildern:
Patentgesetz
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrer Patentanmeldung:
Patentanmeldung
Voraussetzungen einer Erteilung Ihrer Erfindung zum Patent
Es können drei Voraussetzungen genannt werden. Zum einen muss Ihre Erfindung neu sein, das heißt, es darf keine Veröffentlichung der zu patentierenden Erfindung irgendwo auf der Welt vor der Anmeldung zum Patent geben. Auch eine öffentliche Benutzung wäre neuheitsschädlich. Außerdem muss die Erfindung erfinderisch sein. Ist die Erfindung für einen Durchschnitts-Fachmann aufgrund dessen Durchschnittskönnen naheliegend, liegt keine erinderische Tätigkeit vor und die Erfindung ist nicht patentfähig.
Es ist relativ einfach festzustellen, ob aufgrund einer Veröffentlichung eine Erfindung nueheitsschädlich getroffen ist. Es ist aber sehr schwierig zu beurteilen, ob eine Erfindung eine ausreichende Erfindungshöhe zur Erteilung zum Patent aufweist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Erfinder selbst viel zu kritisch mit seiner eigenen Erfindung ist. Oft erweist sich eine ausreichende erfidnerische Tätigkeit, die der Mann der Praxis als absolut naheliegend beurteilen würde. Es ist bei einer unklaren Situation empfehlenswert einen erfahrenen Patentanwalt zu konsultieren. Aufgrund seiner Erfahrung bezüglich der Rechtsprechung und der Praxis der Patentämter wird er Ihnen schnell eine sehr sichere Beurteilung geben können.
Eine dritte Voraussetzung ist die gewerbliche Anwendbarkeit. Diese ist zumeist gegeben. Es gibt nur äußerst wenige Fälle, bei denen man einer Erfindung die gewerbliche Anwendbarkeit absprechen muss.
Möchten Sie eine Software durch ein Patent schützen, kommt eine vierte Voraussetzung hinzu, nämlich die Technizität. Eine Software kann nur patentrechtlich geschützt werden, wenn sie technischen Charakter aufweist. Betrifft Ihre Software beispielsweise ein organisatorisches oder betriebswirtschaftliches Konzept, beispielsweise die Realisierung eines Business Modells, liegt keine Technizität vor.
Amtliche Gebühren eines deutschen Patents
Bei den Kosten eines Patents sind die amtlichen Gebühren vor allem bei einer langen Laufzeit erheblich. In den ersten zwei Jahren eines Patents (oder einer Patentanmeldung) fallen nur die geringen Anmeldegebühren und die überschaubaren Recherche- bzw. Prüfungsgebühren an. Die Recherche- und Prüfungsgebühren auch nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Sie haben bis zu 7 Jahren Zeit mit der Stellung eines Prüfungsantrags. Nach Ablauf von 7 Jahren müssen Sie jedoch einen Prüfungsantrag stellen. Ansonsten geht Ihre Patentanmeldung unter.
Sie sollten sich keinen Illusionen hingeben, es ist teuer, ein Patent zu erhalten. Prüfen Sie daher genau, ob Sie wirklich ein Patent benötigen. Zumindest sollten Sie das erste Jahr nach Anmeldung Ihrer Erfindung zum Patent dazu nutzen, die wirtschaftliche Bedeutung Ihrer erfindung abzuklären. Werden Ihre Erwartungen nicht erfüllt, sollten Sie auch keine weiteren Anstrengungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht, unternehmen, um dennoch einen Erfolg zu landen. Lieber das Geld dann sparen und vielleicht eine nächste Erfindung vorantreiben. Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben, aus einer neuen Idee ein Unternehmen zu zimmern. Es kann sein, dass das nicht sofort klappt. Aber beim dritten oder vierten Mal eben doch. Sie sollten noch Ressourcen für dieses dritte oder vierte mal haben.
Prioritätsrecht
Das Prioritätsrecht gewährt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres in jedem Land der Erde Nachanmeldungen vornehmen, die denselben guten Zeitrang wie Ihre erste Anmeldung aufweisen. Typischerweise wird zunächst eine deutsche Patentanmeldung eingereicht. Ist diese dann nach einigen Monaten immer noch erfolgsträchtig, kann eine europäische Patentanmeldung, eine internationale Anmeldung oder nationale Anmeldungen folgen. Wichtige nicht-europäische Länder, die oft für Nachanmeldungen gewählt werden ist die USA, China, Süd-Korea, Japan.