Die Marke
Mit einer Marke können Sie ihre Produkte und Dienstleistungen von denen der Wettbewerber unterscheiden. Mit einer Marke demonstrieren Sie, dass Sie der Herstellen des gekennzeichneten Produkts sind.
Voraussetzungen einer Marke
Zunächst muss Ihre Marke die Hürde der Eintragung nehmen. Hierzu muss Ihre Marke eintragungsfähig sein. Voraussetzung hierzu ist zunächst, dass Ihre Marke nicht einfach die Produktsorte beschreibt, für die sie eingetragen werden soll. Ansonsten kann Ihnen das Patentamt nicht die Marke monopolisieren, denn die Wettbewerber sollen ebenfalls ihre Produkte in der Art oder in seinen Eigenschaften beschreiben können. Die Bezeichnung "Espresso" für die Waren Kaffee wäre eine derartige glatt beschreibende Bezeichnung, die keinesfalls eingetragen werden dürfte. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihre Marke als solche von den Marktteilnehmern erkannt werden kann. Ihre Marke muss also die Herkunftsfunktion erfüllen. Eine bloße Anpreisung wie "Toll!" oder "Super!" kann nicht als eine Marke erkannt werden.
Außerdem darf aufgrund Ihrer Marke keine Verwechslungsgefahr bestehen. Wird Ihre Marke mit einer älteren Marke von einem kundigen Marktteilnehmer verwechselt, ist Ihre Marke nicht rechtsbeständig.
Anmeldegebühren einer Marke
Bei einer Marke können folgende Anmeldegebühren anfallen:
Anmeldegebühr deutsche Marke: 290 Euro
Anmeldegebühr Unionsmarke (EU): 850 Euro
Anmeldegebühr IR-Marke (internationale Marke): ca. 610 Euro
Prioritätsrecht
Das Prioritätsrecht gewährt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines halben Jahres in jedem Land der Erde Nachanmeldungen vornehmen, die denselben guten Zeitrang wie Ihre erste Markenanmeldung aufweisen. Typischerweise wird zunächst eine deutsche Patentanmeldung eingereicht. Sie können dann aufbauend auf dieser Basismarke beispielsweise eine Unionsmarke (der Schutzbereich umfasst sämtliche EU-Mitgliedsstaaten) oder eine internationale Markenanmeldung einreichen. Mit einer internationalen Markenanmeldung können Sie in nahezu jedem Land der Erde eine Markennachanmeldung vornehmen.
Markenformen
Es gibt 3D-Marken, Geruchsmarken, Farbmarken (es wird einfach nur die Farbe geschützt. Das Patentamt ist sehr zurückhaltend bei der Eintragung von Farbmarken) und Hörmarken. Die wichtigsten Markenformen sind jedoch die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-Bildmarke. Die Bildmarke kann ein grafisches Element oder ein Logo sein. Die Wortmarke ist eine Aneinanderreihung von Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen. Eine Wort-Bildmarke enthält ein grafisches Element und einen Wortbestandteil.
Eintragungsverfahren
Zur Eintragung ihrer Marke müssen Sie immer Ihre Identität preisgeben, und zwar ihr vollständiger Name und Ihre Adresse. Außerdem benötigt das Patentamt eine Darstellung der Marke und die Angabe der Waren und Dienstleistungen für die die Marke eingetragen werden soll.
Das Patentamt wird prüfen, ob die Marke die absoluten Eintragungsvoraussetzungen erfüllt. Die absoluten Eintragungshindernisse sind die Unterscheidungskraft und das Freihaltebedürfnis. Ist dies der Fall wird die Marke eingetragen. Bitte beachten Sie, dass das Patentamt nicht prüfen wird, ob Sie mit Ihrer Marke eventuell fremde ältere Rechte verletzen. Hier lauert jedoch für Sie eine große Gefahr, das Sie schadensersatzpflichtig gemacht werden können. zusätzlich laufen Sie die Gefahr, dass Sie Verpackungen und Produkte, die Ihre Marke tragen, nicht mehr verwenden können. Sollte dieser Fall eintreten, sollten Sie einen in Markenverletzungsfällen erfahrenen Patent- oder Rechtsanwalt konsultieren.
Schutzdauer
Eine Marke wird stets für zunächst 10 Jahre eingetragen. Sie können Ihre Marke nach Ablauf einer 10-Jahres-Frist um jeweils weitere 10 Jahre durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr verlängern.
Bitte beachten Sie, dass es eine Benutzungspflicht für registrierte Marken gibt. Sie müssen innerhalb der ersten fünf Jahre eine ernsthafte Benutzung Ihrer Marke aufgenommen haben. Andernfalls ist Ihre Marke nach Ablauf dieser 5-Jahres-Frist löschungsreif. Es hilft dann auch kein Verweis auf fristgemäß entrichtete Aufrechterhaltungsgebühren.