Gliederung von Patentlizenzvereinbarungen
In Patentlizenzvereinbarungen werden typischerweise folgende Punkte geregelt:
Präambel
Eine Präambel steht am Anfang einer Lizenzvereinbarung. Die Präambel stellt einen vollwertigen Teil der Lizenzvereinbarung dar. Die Präambel gibt wichtige Hinweise, wie die einzelnen Regelungen auszulegen sind. In der Präambel werden die Motive der Vertragspartner beschrieben. Die Präambel kann also zur Interpretation der einzelnen Regelungen dienen, falls sich Ungereimtheiten ergeben.
Vertragspartner
Die Vertragspartner sollten eindeutig benannt werden, das heißt mit ihrem korrekten Namen, Bezeichnung und der richtigen Rechtsform und dem aktuellen Sitz. Sie können anhand des Internetauftritts diese Daten ermitteln. Sie sollten sich allerdings vergewissern, dass diese Daten nicht veraltet sind. Außerdem ist die jeweilige Rechtsinhaberschaft zu klären. Es müssen die tatsächlichen Rechtsverhältnisse zu klären. Ein Lizenzgeber kann auf Lizenznehmer sein, der eine ausschließliche Lizenz hat und eine Unterlizenz erteilt. Außerdem ist anzugeben, welche Nutzungsrechte lizenziert werden.
Definitionen
In den Definitionen sollten die Begriffe, die im Vertrag verwendet werden, definiert werden. Es ist zu bestimmen, für welche Patente und für welches Know-how eine Regelung erfolgen soll. Außerdem ist das örtliche Vertragsgebiet anzugeben.
Eine Lizenzierung von Know-how kann schwierig sein, denn es kann schwierig zu definieren sein, welches betriebliche Know-how zur Lizenz gehören soll und welches nicht. Außerdem ist zu definieren, welche Eigenschaften die Lizenz haben soll, nämlich nicht ausschließlich oder ausschließlich, kostenpflichtig, übertragbar, widerruflich, mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen, bspw. für die Herstellung, den Gebrauch und/oder den Vertrieb von lizenzierten Produkten oder die Anwendung von lizenzierten Verfahren.
Know-how sind nicht-patentierte praktische Kenntnisse, die durch Erfahrungen und Versuche gewonnen wurden. Das Know-how stellt ein Betriebsgeheimnis, es ist daher nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich.
Lizenzgebühren
Die Lizenzgebühren bzw. Lizenzsätze sind festzulegen. Die Lizenzgebühren stellen die Gegenleistung zur Einräumung der Nutzungsrechte dar. Es ist sehr schwierig, angemessene Lizenzgebühren zu bestimmen. Hierzu ist eine große Erfahrung erforderlich.
Die Kriterien für die Höhe der Lizenzgebühren sind die wirtschaftliche Bedeutung des zugrundeliegenden Patents und der Umfang der eingeräumten Lizenz (örtliche und sachliche Ausdehnung).
Es wird häufig eine Einstandszahlung verlangt, also eine hohe erste Einmalzahlung. Dies gilt insbesondere bei der Einräumung einer ausschließlichen Lizenz. Es können auch jährliche Mindestlizenzgebühren vereinbart werden. Diese Mindestlizenzgebühren werden auch fällig, falls kein oder nur ein geringer Umsatz erzielt wird.
Klagerecht bei Patentverletzungen
Die Sicherung des Rechtsbestands des Patents ist zunächst die Aufgabe des Patentinhabers. Bei einer exklusiven Lizenz kann aber auch der Lizenznehmer eine Klagebefugnis erhalten bzw. zumindest die Obliegenheit dem Patentinhaber bei der Verteidigung des Patents und der Abwehr von Patentverletzungen zu unterstützen.
Geheimhaltungsregelungen
Ein Lizenzvertrag stellt regelmäßig ein vertraulich zu behandelndes Dokument dar. Es werden daher auch Geheimhaltungsregelungen in den Lizenzvertrag aufgenommen. Betrifft der Lizenzvertrag Know-how, was regelmäßig der Fall ist, falls ein Lizenzvertrag zu einem Patent vereinbart wird, stellt die Geheimhaltung eine Selbstverständlichkeit dar.
Laufzeit und räumliche Ausdehnung
Die Laufzeit eines Lizenzvertrags ist festzulegen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die maximale Laufzeit eines Patents 20 Jahre beträgt. Daraus folgt, dass spätestens nach 20 Jahren die patentrechtliche Grundlage für eine Lizenz erlischt. Mit dem Erlöschen des Patents erlischt auch die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Lizenzgebühren.
Die räumliche Ausdehung des Lizenzgebiets kann das Land sein, in dem das Patent existiert, oder ein Teil von diesem Land.
Kündigung
Ein Lizenzvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar. Es ist daher stets eine Kündigung aus einem wichtigen Grund möglich. Es sollte in dem Lizenzvertrag Beispiele für einen derartigen wichtigen Grund aufgenommen werden. Ein wichtiger Grund kann das Ausbleiben der Lizenzgebühren sein. Ein weiterer wichtiger Grund kann der Angriff des Patents durch den Lizenznehmer sein.
Bei einem unbefristeten Patentlizenzvertrag sollte die fristgemäße ordentliche Kündigung vorgesehen sein. Diese kann beispielsweise mit einer sechsmonatigen Frist zum Jahresende erfolgen.
Schlussbestimmungen
In den Schlussbestimmungen sollte bestimmt werden, dass Änderungen des Lizenzvertrags die Schriftform erfordern. Eine salvatorische Klausel sorgt dafür, dass die Regelungen des Lizenzvertrags weiterhin ihre Wirkung entfalten, auch wenn einzelne Regelungen für ungültig erklärt werden.
Es ist das anzuwendende Recht zu bestimmen, insbesondere wenn die Vertragspartner unterschiedliche Nationalitäten aufweisen.
Ein Gerichtsstand ist zu bestimmen.
Es kann eine Streitbeilegung bzw. Mediation bei streitigen Fällen bestimmt werden.
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