Inhaberschaft
Sie müssen dem Amt Angaben zur Person oder dem Unternehmen des Anmelders mitteilen. Hierdurch wird der Inhaber der Marke eindeutig bestimmt. Ist der Inhaber ein Unternehmen, so sind folgende Angaben erforderlich: vollständiger Name und Rechtsform, Land der Eintragung und Adresse. Falls der Inhaber eine Privatperson ist, müssen Sie folgende Angaben dem Amt mitteilen: Vor- und Nachnahme, Staatsangehörigkeit und Adresse. Außerdem sollten in beiden Fällen eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (falls vorhanden) angeben werden, um eine leichte Erreichbarkeit sicherzustellen.
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