Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Bei Personengesellschaften darf für die Tätigkeit des Eigentümer-Unternehmers keine Entlohnung vereinbart werden. Das Steuergesetz begründet es damit, dass die Personengesellschaft keine eigene Persönlichkeit darstellt. Würde ein angestellter Geschäftsführer die Geschäfte des Unternehmens besorgen, müsste aber ein Geschäftsführergehalt vereinbart werden. Die Tätigkeit eines geschäftsführenden Gesellschafters ist in der Kostenrechnung mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn zu honorieren.
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