Grundsätze der Kostenrechnung
Bei der Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
Kostenrechnung ist kein Selbstzweck: Die Kosten- und Leistungsrechnung verfolgt das Ziel, Aussagen über die Wirtschaftlichkeit des betreffenden Unternehmens zu finden.
Das ökonomische Prinzip: Die Kosten- und Leistungsrechnung muss selbst auch wirtschaftlich sein. Eine nicht erforderliche Genauigkeit führt nur zu unnötigen Kosten.
Verursachungsgerecht: Die Kosten und Leistungen müssen verursachungsgerecht zugeordnet werden. Andernfalls ergeben sich keine tragfähigen Aussagen.
Vergleichbarkeit: Die Kosten- und Leistungsechnung muss dazu führen, dass unterschiedliche Unternehmen und Beriebsstääten verglichen werden können.
Betriebswirtschaftliche Überlegungen: Insbesondere steuerliche Aspekte werden durch die Kosten- und leistunsgrechnung nicht berücksichtigt.
Normalfall: Es ist vom Normalfall auszugehen. Singülare Ereignisse dürfen nicht zu falschen Aussagen über die Wirtschaftlichkeit führen.
Zurück