Markeneintragung
Eine eingetragene Marke entsteht durch die Registrierung der Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts oder beim EUIPO, dem vormaligen Harmonisierungamt für den Binnenmarkt). Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, der Angaben zur Identität des Anmelders umfasst. Als Anmelder können natürliche Personen oder juristische Personen, beispielsweise eine GmbH oder eine AG, handeln. Außerdem muss die Markenanmeldung eine Wiedergabe der Darstellung der Marke enthalten und angeben, für welche Waren und Dienstleistungen der Markenschutz beantragt wird. .
Es gibt unterschiedliche Formen von Marken, Wortmarken, Bildmarken, Kombinationsmarken (Wort-/Bildmarken), Hörmarken, Duftmarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Farbmarken. .
Waren werden in insgesamt 34 unterschiedlichen Warenklassen und Dienstleistungen in insgesamt 11 unterschiedliche Dienstleistungsklassen eingeteilt. Für jede Markenanmeldung sind mit der Grundgebühr die Klassengebühr für drei Klassen eingeschlossen. Für die 4. Klasse und jede weitere Klasse wird eine zusätzliche Klassengebühr fällig. .
Das Eintragungsverfahren startet mit einer Formalprüfung, wobei insbesondere eine Prüfung der Identität des Anmelders und die Überprüfung der Waren- und Dienstleistungsangaben auf Klarheit und Eindeutigkeit durchgeführt wird. In einem zweiten Schritt wird die absolute Schutzfähigkeit geprüft. Danach erfolgt die Eintragung der Marke in das Register. Eine Prüfung der Marke vor dem Hintergrund älterer Marken erfolgt amtsseitig nicht.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre und kann um jeweils weitere 10 Jahre unbegrenzt oft verlängert werden.