Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags
Das EPA prüft die eingehenden Anmeldungen zunächst daraufhin, ob ihnen ein Anmeldetag zuerkannt werden kann. Diese Prüfung wird von der Eingangsstelle durchgeführt.
Ein Anmeldetag kann zuerkannt werden, wenn die eingereichte Patentanmeldung folgendes enthält: einen Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird, Angaben zur Identität des Anmelders und eine Beschreibung oder eine Bezugnahme auf eine früher eingereichte Anmeldung. Es ist zunächst nicht erforderlich, Ansprüche einzureichen. Ein Anmeldetag kann auch ohne Ansprüche zuerkannt werden. Allerdings wird in diesem Fall der Anmelder aufgefordert, mindestens einen Patentanspruch nachzureichen. Patentansprüche sind erforderlich, um eine Recherche durchführen zu können.
Erfolgt eine Bezugnahme auf eine früher eingereichte Anmeldung, so muss die Bezugnahme folgende Angaben enthalten: den Anmeldetag der früheren Anmeldung, deren Aktenzeichen, das Anmeldeamt der früheren Anmeldung und einen Hinweis, dass diese Bezugnahme die Beschreibung und etwaige Zeichnungen ersetzt.
Art. 90 (1)
Regel 10 (1)
Regel 40 (1)
Regel 57
Regel 58
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