Nichtigkeitsverfahren
Wenn der Patentinhaber der Nichtigkeitsklage widersprochen hat, setzt das Bundespatentgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Der Termin wird ungefähr 2 Jahre nach Einreichung der Klageschrift stattfinden.
Der Nichtigkeitskläger sollte auf die Widerspruchsbegründung antworten und seine Position noch einmal prägnant darstellen und dabei die Schwachpunkte der Widerspruchsbegründung herausarbeiten.
Ungefähr sechs Monate vor der mündlichen Verhandlung wird das Bundespatentgericht einen „qualifizierten Hinweis“ nach §83 Absatz 1 Patentgesetz absetzen. Hierbei wird die vorläufige Meinung des Nichtigkeitssenats zum Ausdruck kommen. An diesem Punkt zeigt sich, welche Partei gute Arbeit geleistet hat. Fällt die Meinung des Senats nachteilig aus, wird es schwierig, das Blatt zu wenden. Der Patentinhaber kann beispielsweise noch Hilfsanträge stellen, um weitere Verteidigungslinien aufzubauen. Sieht es andererseits für den Kläger nachteilig aus, sollte spätestens jetzt darüber nachgedacht werden, ein Privatgutachten in das Verfahren einzuführen.
Zurück