Nummerierungssysteme für die Anmeldungen
Für Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden, gilt folgendes Nummerierungssystem: Die Anmeldenummer ist 9-stellig. Die ersten zwei Stellen zeigen das Anmeldejahr an. Die letzte Stelle ist nur eine Prüfziffer. Die Einreichungsorte können der dritten bzw. der dritten und der vierten Stelle der Anmeldenummer entnommen werden. Die restlichen Stellen dienen dazu, die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anmeldeort durchzunummerieren.
Liegt eine internationale Anmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) vor, in denen "EP" bestimmt ist (Euro-PCT-Anmeldungen), steht an der dritten Stelle eine "7", "8" oder "9".
Für Anmeldungen am oder nach dem 1. Januar 2002 gilt, dass die Anmeldenummer 9-stellig ist. Die ersten beiden Stellen zeigen das Anmeldejahr an. Die letzte Stelle ist nur eine Prüfziffer. Die restlichen sechs Stellen dienen dazu, die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anmeldeort durchzunummerieren.
Die Liste der 2002 eingeführten Nummernserien und der Anmeldeorte kann dem ABl. EPA 2001, 465 entnommen werden.
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