Unterschiede der Schutzrechtsarten
Es werden die unterschiedlichen Schutzrechtsarten besprochen.
Patent
Mit einem Patent können technische Erfindungen geschützt werden. Hierzu müssen Sie eine ausführliche Beschreibung Ihrer Erfindung ausarbeiten und diese beim Patentamt einreichen. Ist Ihre Erfindung neu und erfinderisch werden Sie ein Patent erhalten. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Allerdings müssen Sie ab dem dritten Jahr für jedes Jahr eine Verlängerungsgebühr entrichten. Das Patentamt prüft Ihre Erfindung inhaltlich, das heißt, wenn Sie ein Patent erteilt bekommen, handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Patent
Sie wollen wissen, wie Ihre europäische Patentanmeldung abzufassen ist und wie das Europäische Patentamt arbeitet:
EP-Patent.de
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Patentgesetze:
deutsches Patentgesetz
europäisches Patentgesetz
internationales Patentgesetz
Marke
Eine Marke dient dazu, den Marktteilnehmern zu zeigen, dass die gekennzeichneten Produkte aus Ihrem Hause stammen. Eine Marke erfüllt daher eine Herkunftsfunktion. Sie können eine nationale Marke erwerben, beispielsweise eine deutsche Marke, oder eine regionale Marke, besipielsweise eine Unionsmarke für den EU-Raum. Außerdem können Sie eine internationale Markenanmeldung beantragen. Ein Markenschutz dauert immer 10 Jahre und kann beliebig oft durch Zahlung einer Aufrechterhaltunsggebühr verlängert werden.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Markenanmeldung:
Marke
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierungen der Markengesetze:
MarkengesetzUnionsmarke
Gebrauchsmuster
Mit einem Gebrauchsmuster können Sie ebenfalls eine technische Erfindung schützen lassen. Allerdings können keine Verfahren geschützt werden, sondern nur Vorrichtungen. Das Gebrauchsmuster wird nicht inhaltlich vom Patentamt geprüft. Vor der Eintragung des Gebrauchsmusters erfolgt nur eine Prüfung auf formale Voraussetzungen. Die Schutzdauer ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Gebrauchsmusteranmeldung:
Gebrauchsmuster
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des Gebrauchsmustergesetzes:
Gesetz
Design
Mit einem Design können Sie die ästhetische Gestaltung Ihres Produkts oder eines Teils des Produkts schützen. Schützen Sie nur einen Teil des Produkts, muss dieser Teil im normalen Gebrauch sichtbar sein. Voraussetzung für ein rechtsbeständiges Designrecht ist Neuheit und Eigenart. Die Schutzdauer des Designrechts beträgt maximal 25 Jahre.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Designanmeldung:
Design
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung des deutschen Designsgesetzes:
Gesetz