Die Portfolioanalyse nach Boston Consulting Group basiert auf vier wesentlichen Erkenntnissen:
Gewinne: Die Gewinne hängen vom Marktanteil ab. Hat das Unternehmen einen hohen Marktanteil, so wird es hohe Gewinne erwirtschaften, da es gemäß der Erfahrungskurve im Vergleich zur Konkurrenz eine günstige Kostenstruktur aufweist.
Wachstum: Wachstum erfordert Kapital. Soll ein hoher Marktanteil erworben werden, muss in das betreffende Produkt investiert werden.
Marktanteil: Ein hoher Marktanteil kann verdient oder erkauft werden. Beide Wege erfordern Kapitaleinsatz.
Produktmarkt: Kein Markt wächst ewig. verlangsamt sich das Wachstum des Marktes, so kann ein hoher Marktanteil in hohe Gewinne verwandelt werden.
Auf Basis dieser Erkenntnisse ergibt sich das BCG-Portfolio mit den Achsen "Wachstumspotential des Unternehmens" und "Marktanteil des Unternehmens". Es können vier Produkttypen unterschieden werden, nämlich Cash Cows, Question Marks, Stars und Poor Dogs
Question Mark: Ein Question Mark ist ein Produkt in einem schnell wachsenden Markt, wobei das Unternehmen derzeit einen nur geringen Marktanteil aufweist. Derartige Produkte müssen mit hohem Kapitaleinsatz gefördert werden.
Star: Dieses Produkt befindet sich in einem schnell wachsenden Markt, wobei das Unternehmen einen hohen Marktanteil besitzt. Ein Star-Produkt erfordert einen hohen Kapitaleinsatz, um mit dem Marktwachstum Schritt halten zu können.
Cash Cow: Eine Cash Cow ist ein Produkt mit hohem Marktanteil. Der MArkt wächst nicht mehr. Eine Cash Cow erwirtschaftet die Gewinne des Unternehmens.
Poor Dog: Ein Poor Dog hat einen kleinen Marktanteil in einem Markt, der nicht wächst. das Produkt sollte vom Markt genommen werden.
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
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Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber