Recherche
Analyse der Anmeldung
Bevor eine Recherche begonnen werden kann, ist die Patentanmeldung daraufhin zu analysieren, was der Gegenstand der Patentanmeldung ist. Auf Basis der Bestimmung des Gegenstands der Patentanmeldung kann dann eine Recherche durchgeführt werden. Hierzu werden die Patentansprüche vor dem Hintergrund der Beschreibung und der Zeichnungen kritisch analysiert. Es sollten die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, die erfinderische Idee und die Merkmale ermittelt werden, die zu ihrer Lösung führen. Merkmale, die in den Patentansprüchen nicht enthalten sind, die aber dennoch wesentlich zur Lösung der technischen Aufgabe sind, sollten ebenfalls bei der Erstellung der Recherche berücksichtigt werden.
Lesen Sie hierzu in den Richtlinien des Europäischen Patentamts für die Prüfer:
F IV, 4.3 »
Lesen Sie hierzu die Entscheidung der technischen Beschwerdekammer:
T 32/82 EPÜ »
Formfehler
Stellt die Recherchenabteilung Formfehler fest, so wird die Eingangsstelle unterrichtet. Die Eingangsstelle entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Die Recherchenabteilung sollte sich ansonsten nicht um Formfehler kümmern.
Neufestlegung des Umfangs der Recherche
Es kann notwendig sein, dass die Recherchenabteilung zusätzliche Recherchen durchführt, da das Ergebnis einer ersten Recherche dies erforderlich macht. Eventuell kann es auch notwendig sein, den Umfang der Recherche zu erweitern.
Beendigung der Recherche
Ist die Recherchenabteilung der Auffassung, dass höchstwahrscheinlich, unter Berücksichtigung der bislang vorliegenden Ergebnisse, keine weiteren relevanten Dokumente durch eine weitere Recherche zu erwarten sind, so soll sie die Abfassung des Recherchenberichts vornehmen. Hierbei muss der Aufwand im Vergleich zum möglichen Ergebnis abgewogen werden. Die Recherche kann auch beendet werden, wenn sich ergibt, dass die bereits ermittelten Dokumente des Stands der Technik eine mangelnde Neuheit der wesentlichen Merkmale des Gegenstands der Anmeldung belegen.
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