Schutzrechtsstrategie mit Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird oft auch von Patentanwälten in seiner Bedeutung gering geschätzt. Es wird als minderwertiges Schutzrecht angesehen, da es ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Ein ungeprüftes Schutzrecht kann ja auch nichts wert sein, so wird vermeintlich angenommen. Aber die Tatsache, dass das Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, kann auch ein Vorteil sein, denn das bedeutet, dass das Gebrauchsmuster im Bedarfsfall so da ist, wie es eingereicht wurde. Ein Patent hingegen weist fast nie den großen Schutzbereich der zuvor eingereichten Patentanmeldung auf.
Die Ausarbeitung einer Gebrauchsmusteranmeldung entspricht der einer Patentanmeldung. Allerdings ergeben sich keine Bescheide des Amts, die beantwortet werden müssen. Eine Gebrauchsmusteranmeldung hat daher auch in der Kostenperspektive Vorteile.
Vorteile eines Gebrauchsmusters
Die Tatsache, dass ein Gebrauchsmuster zunächst nicht geprüft wird, entpuppt sich als Vorteil, wenn zunächst unbekannte Konkurrenzprodukte angegriffen werden sollen. Das Gebrauchsmuster kann nämlich dann, wenn das Konkurrenzprodukt vorliegt, genau auf die Verletzungsform zugeschnitten werden. Natürlich muss das Gebrauchsmuster auch rechtsbeständig sein. Kann das Gebrauchsmuster derart angepasst werden, dass beide Bedingungen erfüllt sind, stellt das Gebrauchsmuster ein bestmögliches Werkzeug dar, um ein Konkurrenzunternehmen anzugreifen.
Absicht des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber wollte ein Schutzrecht schaffen, das günstig erworben werden kann und dessen Anforderungen nicht so hoch sind wie bei einem Patent. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass das Gebrauchsmustergesetz von einem „erfinderischen Schritt“, wohingegen das Patentrecht den Ausdruck „erfinderische Tätigkeit“ verwendet.
Schutzfrist des Gebrauchsmusters
Die Schutzfrist eines Gebrauchsmusters ist auf 10 Jahre beschränkt. Das heißt ein Gebrauchsmuster hat eine halb solange maximale Schutzdauer wie ein Patent. Allerdings werden nur die wenigsten Patente die komplette Schutzdauer von 20 Jahren aufrechterhalten. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die progressiv steigenden Jahresgebühren. Dieser Nachteil kann durch die geschickte Nutzung des Prioritätsrechts zumindest verringert werden, da eine Erstanmeldung und vor Ablauf des Prioritätsjahrs eine Nachanmeldung als Gebrauchsmuster eingereicht werden kann.
Gebrauchsmuster als geprüftes Recht
Ein Gebrauchsmuster kann auch derart im Verfahren behandelt werden, dass sich faktisch ein geprüftes Schutzrecht. Hierzu wird mit der Einreichung des Gebrauchsmusters ein Rechercheantrag gestellt. Außerdem wird der Antrag gestellt, mit der Eintragung des Gebrauchsmusters zu warten. Die Gebrauchsmusteranmeldung wird dann anhand des Rechercheergebnisses angepasst. Dann erst wird der Antrag gestellt, das Gebrauchsmuster einzutragen. Das eingetragene Gebrauchsmuster ist dann im Lichte der amtlichen Recherche rechtsbeständig.
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