Systemsoftware
Systemsoftware ist Software, die den Computer selbst und seine Endgeräte, wie Bildschirm, Maus oder Drucker, ansteuert. Systemsoftware ist beispielsweise für die Datenspeicherung auf der Festplatte des Computers zuständig. Treibersoftware wid auch als Systemsoftware verstanden.
Durch die Megatrends Data Mining und Big Data wird die Systemsoftware zunehmend wichtiger.
Im Amtsblatt EPA 6,1985, 173-179 gab das EPA bekannt, dass es Software, die die interne Arbeit eines Rechners verwaltet, also Systemsoftware als grundsätzlich patentfähig erachtet. Hierzu wurde das Beispiel eines virtuellen Speichers genannt. Ein virtueller Speicher hat keinen direkten Bezug zur Hardware, sondern stellt "nur" eine Änderung der Datenstrukturen her, sodass sich scheinbar ein separater Speicher ergibt.
Es werden zunächst die Entscheidungen des EPA beschrieben:
T1137/09: Es wurde ein Betriebssystem in Partitionen aufgeteilt und hierdurch Prozesse separiert. Die einzelnen Partitionen wurden bestimmte Ressourcen zugeordnet. Das Patent wurde erteilt, da die zugriffszeit auf Systemressourchen verkürzt werden konnte durch die besondere Ausgestaltung der Speicherverwaltung.
T1137/09
T0780/11: In der Anmeldung wurde die Aufteilung von Rechenleistung auf virtuelle Maschinen beansprucht. In der Anmeldung wurde beschrieben, dass VM bestimmte Rechenleistungen zugeordnet werden. Falls eine VM bezüglich der Rechenleistung an ihre Grenze gerät, wird ihr durch das Eingreifen eines Systemadministrators von den anderen VM nicht genutzte Rechenleistung zugewiesen. Eine technische Leistung wurde nicht gesehen, da die Zuordnung der Rechenleistung rein aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.
T1358/09: In der Anmeldung wurde eine Klassifizierung von Textdokumenten beschrieben. Die Klassifikation basiert auf einem mathematischen Algorithmus. Damit die Technizität gegeben wäre, hätte der Algorithmus einem technischen Zweck dienen müssen. Es kann kein technsicher Zweck daraus abgeleitet werden, etwas schneller als bislang abläuft. In diesem Fall ergäben sich aus allen Anwendungen, bis auf die erste, technische Effekte. In diesem Fall war das schnellere Abfertigen ebenfalls nicht ausreichend für die Technizität.
T1358/09
T0121/06 Windows-Dateiverwaltung: Es wurde eine Methode zur Speicherverwaltung beschrieben. Es wurde hierzu ein Zeiger verwendet, der zur internen Adresse eines Objekts und nicht zu dessen Startadresse zeigte. Diese Aufgabe wurde unter Verwendung eines dynamischen Baums unter Benutzung der internen Zeiger gelöst. Es wurde außerdem ein Computerprogramm-Anspruch beschrieben, der dadurch einen weiteren technischen Effekt erzeugte, dass freier Speicherplatz aufgezeigt wurde. Das Patent wurde erteilt.
Es werden die deutschen Entscheidungen beschrieben, also solche des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs:
Zunächst kann festgestellt werden, dass die deutsche Rechtsprechung bei Datenbanken und Datenspeichern erteikungsfreundlich ist. Allerdings kann auch bei der deutschen Rechtsprechung nicht von einem einheitlichen Bild gesprochen werden. Andererseits wurde eine Anmeldung zur Reduzierung des Speicherplatzbedarfs zurückgewiesen (17W(pat) 20/05. Andererseits wurde eine Speicheranordnung (17W(pat) 58/08, ein Speichersteuergerät (17W(pat) 102/05 und eine Vorab-Cache-Speicherung (17W(pat) 1/02erteilt.
X ZR 27/07: Diese Entscheidung betrifft ein Betriebssystem, wobei eine zuordnung zwischen einer FAT-Tabelle (MS-Dos) und einer VFAT-Tabelle (ab Microsoft 95) ermöglicht wurde. Die Einträge der FAT-Tabelle sind auf 8 Zeichen beschränkt und die Einträge der VFAT-Tabelle haben keine Beschränkung mehr. Der BGH bestätigte die Technizität des Patents.
X ZB 13/88 Seitenpuffer: Es handelte sich hier um ein Verfahren zum Betreiben eines Arbeistspeichersystems einer Dateiverarbeitungsanlage. Der BGH stellte fest, dass eine programmbezogene Lehr das Technizitäts-Kriterium erfüllt, wenn die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betroffen ist. Außerdem stellte der BGH fest, dass eine Prüfung auf Technizität unabhängig von der Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit erfolgen muss.
7W(pat) 58/11: es handelte sich um eine Anmeldung mit dem Titel "Speicherzugriff auf virtuelles Targetgerät". Hierbei werden Gerätetreiber für Zielcomputer entwickelt und getestet. Diese Gerätetreiber sollen in einem Hostcomputer eingesetzt werden.
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