strafbewehrte Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist stets strafbewehrt, das heißt, dass eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, falls gegen die erklärte Unterlassung der Verletzung des Designs verstoßen wird. Ist zu befürchten, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung finanziell „genutzt“ werden soll, wäre es ratsam, keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sondern sich von einem Gericht verurteilen zu lassen.
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