Verspätete Einreichung fehlender Zeichnungen oder fehlender Teile der Beschreibung
Das EPA prüft, ob Teile der Anmeldeunterlagen offensichtlich fehlen. Ist dies der Fall, wird der Anmelder aufgefordert, die fehlenden Teile nachzureichen. Hierzu wird ihm eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Reicht der Anmelder die fehlenden Teile nicht innerhalb der Frist ein, gelten alle Bezugnahmen auf die fehlenden Teile als gestrichen.
Der Anmelder kann selbsttätig innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag fehlende Teile seiner Beschreibung nachreichen. Werden nicht innerhalb von zwei Monaten die fehlenden Teile nachgereicht, gelten alle Bezugnahmen auf fehlende Teile als gestrichen.
Hat der Anmelder fehlende Teile der Beschreibung oder fehlende Zeichnungen nachgereicht, wird der Anmeldetag auf den Tag festgesetzt, an dem die fehlenden Teile beim EPA eingegangen sind.
Werden fehlende Teile der Anmeldung eingereicht, so wird nicht ein neuer Anmeldetag festgesetzt, falls folgende Kriterien gegeben sind: die fehlenden Teile werden innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht und die Anmeldung beansprucht eine Priorität und die verspätet eingereichten Teile der Beschreibung oder Zeichnungen sind vollständig in der Prioritätsanmeldung enthalten und der Anmelder reicht eine Abschrift der prioritätsbegründenden Anmeldung ein.
Regel 56
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