Waren und Dienstleistungen
Ihre Markenanmeldung muss eine Angabe des Verzeichnisses der Waren und/oder Dienstleistungen umfassen, für die die Marke bestimmt sein soll. Sie können allerdings nicht frei diese Waren und Dienstleistungen wählen. Vielmehr müssen die Waren und Dienstleistungen in jeweils eine der Klassen der Nizza-Klassifikation eingeordnet werden. In der Nizza-Klassifikation werden Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen unterteilt. Bei der Anmeldegebühr von 850 Euro ist eine Klasse inklusive. Eine zweite Klasse schlägt mit 50 Euro zu Buche. Ab drei und mehr Klassen wird eine Gebühr von 150 Euro je Klasse fällig.
Nizza-Klassifikation
Bei der Bestimmung der Waren und Dienstleistungen Ihrer Marke sind verschiedene Punkte zu bedenken. Zum einen sollten Sie berücksichtigen, dass sich Ihr Unternehmen zukünftig fortentwickeln wird. Sie werden vielleicht heute Grafikdesign anbieten und morgen komplette Website-Entwicklung samt Design. Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass die Angabe von Waren und Dienstleistungen zu Anfechtungsmöglichkeiten führen können, da Ihre Marke dadurch zu einer Verwechslungsgefahr mit älteren Rechten führen kann. Eine Begrenzung der Waren und Dienstleistungen verringert auch das Konfliktpotential.
Bitte bedenken Sie, dass ein einmal bestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht mehr geändert werden kann. Sie können es allenfalls einschränken.
Zurück