Was ist der Stand der Technik?
Der Stand der Technik umfasst die Dokumente, die einer Erfindung entgegengehalten werden, wenn es um die Kriterien "Neuheit" und "erfinderischer Schritt" geht. Der Stand der Technik umfasst nicht nur Patentdokumente, sondern alle schriftlichen Veröffentlichungen und außerdem die oder öffentlichen Benutzungen, die bezüglich der Erfindung relevant sind.
Der Stand der Technik im Gebrauchsmusterrecht ist enger als der des Patentrechts. Es bestehen folgende Unterschiede: mündliche Beschreibungen gelten nicht als Stand der Technik. Außerdem sind Benutzungen in der Öffentlichkeit nur "neuheitsschädlich", wenn diese in Deutschland vorgenommen wurden. Zusätzlich gilt eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Der Anmelder kann daher seine eigene Erfindung bis sechs Monate vor der Anmeldung veröffentlichen, ohne dass ihm dies entgegengehalten wird.
Zurück