Was ist eine Marke?
Eine Marke sind Zeichen oder Abbildungen, die vom Markeninhaber dazu genutzt werden, seine Produkte von denen anderer Hersteller zu unterscheiden und insbesondere darauf hinzuweisen, dass die mit der Marke versehenen Produkte aus seinem Hause stammen (Herkunftsfunktion). Hierzu kann eine Marke beim Markenregister eingetragen werden, wodurch sich ein auf das Land, beispielsweise Deutschland, bezogener Markenschutz ergibt.
Es ist dem Inhaber einer registrierten Marke erlaubt, sämtliche Dritte von der Benutzung seiner Marke mit ähnlichen Waren und Dienstleistungen abzuhalten.
Welche Markenarten gibt es?
Es gibt 3D-Marken, Hörmarken, Geruchsmarken und Farbmarken. Die bedeutendsten Markenarten sind jedoch Wortmarken, Bildmarken und deren Kombination, die Wort-Bildmarke. Eine Wortmarke umfasst Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen. Eine Bildmarke stellt ein grafisches Symbol dar, beispielsweise ein Logo. Eine Wort-Bildmarke enthält sowohl Buchstaben und Sonderzeichen als auch eine grafische Darstellung.
Wo soll ich die Marke anmelden?
Das kommt darauf an, in welchem Land Sie tätig sein möchten, sprich Ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten möchten. Sie benötigen daher in Ihren Absatzmärkten einen Markenschutz.
Sie können immer für ein einzelnes Land Markenschutz beantragen. Andererseits können Sie auch für die komplette EU, also für jedes Mitgliedsland der EU, eine einzige Marke anstreben.
Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt an, für welche Produkte Ihre Marke seinen Schutz entfalten kann. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist daher mit großer Sorgfalt zu erstellen. Sie sollten hierzu einen erfahrenen Patent- oder Markenanwalt konsultieren. Ob Ihre Marke letzten Endes für Sie das Erwünschte erreicht, ergibt sich vorrangig aus einem richtig formulierten Waren- und Dienstleistunsgverzeichnis.
Zur Angabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses genügt es nicht, dass Sie möglichst konkrete Ihre Produkte bezeichnen. Eine freie Wortwahl wird von den Ämtern, insbesondere deutsches Patentamt und EUIPO, nicht mehr akzeptiert. Tatsächlich müssen Sie aus Vorgaben der Ämter das Treffendste heraussuchen.
Muss ich für ein neues Produkt eine Marke anmelden?
Sie müssen keine Marke beim Patentamt eintragen lassen. Sie können Ihr Produkt auch mit einer nichteingetragenen Marke vertreiben. Allerdings erwerben Sie mit der Benutzung einer Marke nur unter Voraussetzungen einen ausreichenden Markenschutz. Es kann Ihnen daher passieren, dass jemand nach Ihnen Ihre Marke anmeldet und Ihnen dann mit "seiner" Marke Ihnen die Benutzung dieser Marke verbietet.
Kann man ein Wort als Marke schützen?
Sie können Ihr Wort als Wortmarke schützen lassen. In diesem Fall sind damit sämtliche Schreibweisen des Wortes in dem Schutzumfang der Marke enthalten (Schriftarten, Groß- oder Kleinschreibung). Ist Ihnen jedoch wichtig, dass Ihr Wort auf eine besondere Art geschrieben wird, beispielsweise besondere Schriftart oder Großschreibung eines oder mehrerer Buchstaben in der Wortmitte, so muss eine Wort-Bildmarke angemeldet werden.