widerrechtliche Entnahme
Eine widerrechtliche Entnahme liegt vor, falls die Erfindung von einem Nichtberechtigten zum Patent angemeldet wird. Der Berechtigte kann die Anmeldung übernehmen oder sie nichtig klagen. Es liegt hierbei ein Diebstahl des geistigen Eigentums des Erfinders vor. Ausschließlich der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger kann die Ansprüche wegen widerrechtlicher Entnahme geltend machen.