Wie ist die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung bei englisch- oder französischsprachigen Anmeldungen zu berechnen?
Eine Anmeldung, die in englischer oder französischer Sprache abgefasst ist, muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Einreichung in einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Wird eine Priorität in Anspruch genommen, endet diese Frist 15 Monaten nach diesem Prioritätstag. Die Frist von 15 Monaten gilt als maßgebliche Höchstfrist.
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