Bei der Bewertung eines Patentportfolios können beliebige Kriterien verwendet werden. Die Kriterien sollten sich jedoch aus bestimmten Bereichen rekrutieren. Es sollten Kriterien berücksichtigt werden, die folgenden Bereichen zugeordnet werden können:
Markt: Der Markt und seine Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.
Wettbewerb: Die Kriterien müssen ein Verhältnis zur Konkurrenz schaffen.
F&E: Bei den Kriterien muss berücksichtigt werden, welche Entwicklungskosten angefallen sind.
Produktionskapazität: Die eigene Produktionskapazität und die der Konkurrenz ist zu berücksichtigen.
Überlappung: Gibt es Überlappungen der Schutzbereiche der Patente?
Die Bewertungsmethoden können nach unterschiedlichen Maßstäben unterschieden werden:
Ökonomisch oder nicht: Zum einen kann nach dem Ziel der Bewertung unterschieden werden. Soll ein ökonomisches Ergebnis erzielt werden, beispielsweise ein Wert in Euro, oder ein nicht-ökonomisches Ergebnis, beispielsweise eine Aussage über die Zukunftsträchtigkeit des Patentportfolios.
Zeitpunkt der Bewertung: Soll der aktuelle Wert ermittelt werden oder der Wert in 10 Jahren oder ein Wert zu einem Zeitpunkt, an dem ein Ereignis eingetreten ist?
Risiko: Soll eine Bewertung nach dem Risiko erfolgen, also ob zukünftig ein bestimmter Wert bei einem bestimmten Risiko vorliegt.
Qualitativ oder quantitativ: Soll sich als Bewertungsergebnis eine Zahl ergeben oder eine qualitative Aussage, wie sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft?
Das Technologie-Portfolio dient der Bewertung von Patenten eines Patentportfolios. Hierbei kann der aktuelle Wert bzw. Status des Gegenstands eines Patents ermittelt werden. Das Technologie-Portfolio weist auf einer Achse die strategische Bedeutung eines Patents auf und auf der anderen Achse die eigene Ressourcenstärke. Anhand des Technologie-Portfolios kann ein Technologie-Lebenslauf festgestellt werden, der sich aus fünf Phasen zusammensetzt:
Beobachten: Die strategische Bedeutung des Gegenstands des Patents ist gering. Es werden keine Ressourcen auf die Ausbeutung des Patents gelenkt.
Prototypen: Die strategische Bedeutung nimmt zu. Es werden erste Ressourcen investiert, um erste Prototypen herzustellen.
Investieren: Es werden massiv Ressourcen in den Gegenstand des Patents investiert.
Optimieren: Die strategische Bedeutung des Gegenstands des Patents nimmt ab. Es muss optimiert werden, um eine hohe Rentabilität sicherzustellen.
Desinvestieren: Der Gegenstand des Patents nimmt dramatisch an strategischer Bedeutung ab. Es werden keine Ressourcen mehr investiert.
Die Bewertung der Patente bzw. Patentcluster sollte dazu genutzt werden, Handlungsanleitungen abzuleiten. Hierzu können fünf Normstrategien abgeleitet werden: Explorieren, Aufbauen, Sichern, Optimieren und Abbauen:
Explorieren: Patente mit geringer strategischer Bedeutung sollten beobachtet werden, um eine eventuelle Bedeutungszunahmen nicht zu verpassen. Hierzu dienen auch Patentrecherchen nach fremden Patenten. Hierdurch kann die Forschungsrichtung des Wettebwerbs erkannt werden.
Aufbauen: Die strategische Bedeutung hat zugenommen. Es sind die Aktivitäten der Wettbewerber zu beobachten und weitere eigene Patente anzumelden.
Sichern: Es sind Patent-Cluster zu bilden zur rechtlichen Absicherung der eigenen Position.
Optimieren: Die Patentkosten sind zu minimieren. Welche Patente werden wirklich gebraucht?
Abbauen: Es sollten sukzessive die Patente aufgegeben werden.
Die Bedeutung eines Patentportfolios kann anhand nachfolgender Kriterien bestimmt werden:
Schutzwirkung: Werden die eigenen Produkte und Dienstleistungen durch das Patentportfolio abgedeckt?
Sperrwirkung: Werden wichtige technologische Felder durch das Patentportfolio besetzt, sodass der Wettbewerb nicht in den Markt eindringen kann?
Durchsetzbarkeit: insbesondere Nachweisbarkeit einer Patentverletzung
Kosten-Nutzen: Stehen die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen?
Zukunftsträchtigkeit: Werden Technologien geschützt, die zukünftig bedeutsam werden können?
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber
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