Werbung
Werbung dient zunächst dazu, den Markt, insbesondere potentielle Kunden, auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Hierbei sollten die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit sowie der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit gewahrt bzw. erreicht werden. Vergleichende Werbung ist zulässig. Allerdings darf diese nicht herabsetzend sein.
Die Werbung erreicht ihr Ziel, wenn sie der AIDA-Regel folgt:
Attention: Es muss zunächst Aufmerksamkeit erreicht werden.
Interest: Das Interesse des Kunden muss geweckt werden.
Desire: Der Wunsch nach dem Produkt oder der Dienstleistung muss geweckt werden.
Action: Die AIDA-Regel mündet in dem Entschluß des potentiellen Kunden das Produkt zu erwerben oder die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Wettbewerbsschutz
Der Wettbewerb dient dem Ziel der Wohlfahrt der Nationalöknomie und dessen Staatsbürger. Allerdings muss dem Ringen der Unternehmen um Marktanteile Grenzen gesetzt werden. Ansonsten würde nur noch das Recht des Stärkeren gelten. Die Wohlfahrt der Staatsbürger würde darunter leiden. Es gibt zwei grundsätzliche Beschränkungen der Handlungen der konkurrierenden Unternehmen:
Unlauterer Wettbewerb: Ein unlauterer Wettebwerb ist verboten. Missbräuchliche Handlungen, die den guten Sitten des Kaufmanns zuwider laufen sind daher nicht zulässig.
Kartellbildung: Kartelle werden nur in Ausnahmefällen erlaubt.